Wir freuen uns, unser Clubhaus für private Feiern und Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Damit jedoch auch zukünftige Mieter und unser Verein selbst Freude an einer gepflegten und funktionstüchtigen Anlage haben, ist die Einhaltung folgender Regeln verbindlich:
✅ Sorgsamer Umgang mit dem Clubhaus
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Alle Türen und Fenster sind beim Verlassen ordnungsgemäß zu schließen und abzuschließen.
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Licht, Musikanlage und alle elektronischen Geräte müssen vollständig ausgeschaltet werden.
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Das Rauchen im Clubhaus ist strengstens untersagt – dies gilt auch bei geöffneten Türen und Fenstern.
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Toiletten und Urinale dürfen ausschließlich ordnungsgemäß genutzt werden. Es ist absolut untersagt, Fremdkörper (z. B. Feuchttücher, Deko, Essensreste etc.) hineinzuwerfen. Entstandene Verstopfungen werden dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt.
🚫 Nicht Bestandteil der Vermietung
Bitte beachten Sie, dass folgende Bereiche und Gegenstände NICHT Teil der Clubhausvermietung sind und daher nicht betreten oder genutzt werden dürfen:
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Tennisplätze
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Ballmauer
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Fitnessstudio
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Inventar der Tenniskinder, z. B. Tischtennisplatte, Tennisschläger, Bälle oder sonstiges Trainingsmaterial im Keller
💥 Haftung bei Schäden
Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer entstehenden Schäden im, am und rund um das Clubhaus – auch durch Dritte oder Gäste verursacht. Schäden werden nach tatsächlichem Aufwand vollständig in Rechnung gestellt.
Medenspiele, LK-Turniere
Bitte beachten Sie, dass das Clubhaus nicht an Wochenenden mit Medenspielen, LK-Turnieren oder anderen vereinsinternen Veranstaltungen vermietet werden kann. Die Belegungstermine werden bei Anfrage im Vorfeld abgestimmt.
Auch während Ihrer Mietdauer bleibt unsere Tennisanlage für Vereinsmitglieder geöffnet. Das bedeutet: Die Terrasse, die Lounge-Möbel und das Clubgelände können weiterhin von Mitgliedern genutzt werden – ebenso am Tag vor und nach Ihrer Feier. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Veranstaltung mit ein und zeigen Sie gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme.
Ein Kühlschrank mit Getränken für Vereinsmitglieder bleibt auch während der Vermietung dauerhaft in Betrieb und zugänglich. Stellen Sie bitte sicher, dass der Zugang nicht blockiert wird und dieser Kühlschrank nicht für private Zwecke genutzt wird.
❗ Parken: Wir bitten Sie, nicht direkt vor dem Clubhauseingang zu parken. Die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Clubgelände ist auf maximal zwei zu begrenzen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme – damit unsere Clubgemeinschaft und Ihr Fest gleichermaßen gelingen! 🎉
💡 Dieser Hinweis ist Bestandteil der Vermietung und wird mit Unterzeichnung des Mietvertrags anerkannt.