Mörlenbacher Tennis-Club e.V.

Spiel- und Platzordnung des Mörlenbacher Tennis-Club e.V.

1. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle nicht passiven Mitglieder, die ihren Beitrag ordnungsgemäß entrichtet haben
und Gäste entsprechend der Regelung dieser Spiel- und Platzordnung.
2. Bespielbarkeit der Plätze
Der Vorstand oder der Platzwart entscheiden, ob und wann die Plätze benutzt werden dürfen, wann
ein Spielfeld zu richten und ggf. zu räumen ist.
3. Spielkleidung
Beim Spielen ist Sportkleidung zu tragen. Die Benutzung von Tennisschuhen ist obligatorisch.
4. Platzbelegung
Die Spieldauer beträgt für Einzel sowie Doppel jeweils 90 Minuten einschließlich der Platzpflege.
Die Belegung der Plätze erfolgt durch persönliches Ablegen der gültigen Parkscheibe aller Spieler an
der Belegungstafel. Es kann im ¼-Stunden-Raster reserviert werden. Nachdem die Platzbuchung
vorgenommen wurde, sind die Mitglieder und Gastspieler verpflichtet, auf der Tennisanlage bis zum
Spielbeginn anwesend zu bleiben. Erfolgt das Belegen eines Platzes nicht wie oben beschrieben,
können nachfolgende Spieler den Platz belegen, unabhängig davon, wie lange bereits gespielt wurde.
Ein Platz kann für weitere 90 Minuten belegt werden, wenn der Spielbetrieb dies gestattet, d.h. wenn
Mitglieder, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, die Plätze nicht beanspruchen. Die
Verlängerung der Spielzeit ist durch Nachstellen der Parkscheibe anzuzeigen.
Trainerplätze und Plätze, die für Mannschaftstraining reserviert sind, auf denen kein Training
stattfindet, können belegt werden.
Für Medenspiele oder Turniere reservierte Plätze können nicht belegt werden.
5. Platzpflege
Jeder Spieler ist verpflichtet, innerhalb der Spieldauer den Platz zu pflegen und bei Bedarf
ausreichend zu bewässern. Auf ausgetrockneten Plätzen darf nicht gespielt werden. Bei Trockenheit
sind die Plätze vor Spielbeginn und im Bedarfsfall zwischendurch zu wässern.
Nach jeder Spieleinheit ist der gesamte Platz (nicht nur der Spielfeldbereich) ordnungsgemäß
abzuziehen und die Linien sind zu kehren. Die Schleppnetze und Besen sind an die dafür
vorgesehenen Vorrichtungen zu hängen.
Sollte der Platz Mängel aufweisen, die nicht sofort behebbar sind, ist der Platz nicht zu benutzen und
dies umgehend dem Vorstand oder Platzwart mitzuteilen.
Der Vorstand und der Platzwart sind berechtigt, die Plätze wegen Unbespielbarkeit oder zu
Platzpflegezwecken zu sperren. Den Hinweisen des Vorstandes oder des Platzwartes – insbesondere
im Fall der Sperrung von Plätzen – ist Folge zu leisten. Wer den Anweisungen zur Platzpflege nicht
nachkommt, kann vom Vorstand mit Spielverbot belegt werden.
6. Gastspieler
Eine Platzbelegung von und mit Gästen ist nur möglich, wenn der Spielbetrieb dies zulässt. Mitglieder
haben grundsätzlich Vorrang. Für Gastspieler werden spezielle Parkscheiben oder Marken zur
Verfügung gestellt. Diese sind vor Spielbeginn an der Platzbelegungstafel abzulegen.
Die Gastgebühr beträgt für 90 Minuten Spielzeit pro Platz und pro Erwachsenem Spieler 10 €. Kinder
und Jugendliche zahlen 5€. Dauergastspieler sind nicht zugelassen. Die Spielmöglichkeit der Gäste
wird pro Gast auf 5 Spieleinsätze im Jahr begrenzt. Die Gastgebühr ist in die Gästekasse bei der
Platzbelegungstafel vor dem Hängen der Parkscheibe einzuwerfen.
Mörlenbacher Tennis-Club e.V.

Entscheidet sich ein Gastspieler für eine Vereinsmitgliedschaft so werden maximal 2 bereits bezahlte
Gastgebühren im selben Kalenderjahr auf den Mitgliedsbeitrag angerechnet.
Die Teilnahme von Gästen am Training mit den Vereinstrainern wird von dieser Beschränkung nicht
erfasst. Vereinsfremden Spielern kann nach Zustimmung des Vorstands die Teilnahme am
Mannschaftstraining von Spielgemeinschaften erlaubt werden.
Der Vorstand kann im Einzelfall Ausnahmen sowohl von der Gastgebühr als auch von Beschränkung
gestatten. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Mitgliedern und Gastspielern, die ihre Beiträge
bzw. Gebühren nicht entrichtet haben, das Spielen zu untersagen.
7. Spielbetrieb
Es gelten die Regeln des Deutschen Tennisbundes und des Hessischen Tennisverbandes. Das
Betreten der Spielfelder ist nur mit Tennisschuhen gestattet. Gespielt werden darf nur in vollständiger
Sportbekleidung. Bei Turnier- und Meisterschaftsspielen sind ggf. die Regeln des DTB und des HTV
auch hinsichtlich der Bekleidung zu beachten.
8. Sportveranstaltungen und Mannschaftstraining
Sportveranstaltungen, wie beispielsweise Medenspiele, Clubmeisterschaften, Verbandsturniere, LKTurniere,
Freundschaftsspiele, werden vom Vorstand koordiniert und sind durch diesen zu
genehmigen.
Mannschaften, Anzahl der Plätze und die Zeiten für das Mannschaftstraining werden vom Vorstand
festgelegt.
9. Trainerstunden
Trainerstunden dürfen nur von den vom Vorstand zugelassenen Trainern und zu den vom Vorstand
festgesetzten Zeiten gegeben werden.
10. Allgemeine Bestimmungen
Jedes Clubmitglied wird gebeten, diese Platzordnung einzuhalten und Plätze, Clubanlage und
Clubhaus sauber und pfleglich zu behandeln.
Das Clubhaus kann sowohl von Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern für private Veranstaltungen
gemietet werden, sofern dies der Spielbetrieb zulässt. Nähere Informationen zur Vermietung sind auf
der Vereinswebpage https://www.mörlenbacher-tennisclub.de aufgeführt.
Hunde dürfen auf der gesamten Tennisanlage nicht frei herumlaufen und sind an der Leine zu führen.
Sie dürfen den Spielbetrieb nicht stören. Verunreinigungen durch Hunde sind vom Halter zu entfernen.
Kraftfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen vor der Anlage abzustellen.
Gegen Mitglieder, die wiederholt gegen die Spiel- und Platzordnung verstoßen, behält sich der
Vorstand entsprechende satzungsgemäße Maßnahmen vor. Der Vorstand übt auf der Tennisanlage
das Hausrecht aus.
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung haften die Benutzer der Tennisanlage selbst.

Mörlenbach, den 24.04.2018
Der Vorstand

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Schulstraße 8, 69509 Mörlenbach